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NEWS


Reitsport Update

News für die Pferdewelt!

Nun ist es endlich offiziell, seit gestern, 12.4.2021, fallen alle Reiter, die im Besitz einer R1-Lizenz (und höher) sind und Startkarteninhaber unter den § 3 Z 6 BSFG 2017. Das habe ich bereits mittels Schreiben an den OEPS im November 2020 gefordert, aber ... besser spät als nie!

Die Anwendung des § 3 Z 6 BSFG bedeutet, dass Trainings sowie Wettkämpfe für alle genannten Reiter in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Salzburg, Oberösterreich, Steiermark und Kärnten seit 12.4.2021 erlaubt sind.
Für die Bundesländer Wien, Burgenland und Niederösterreich gilt diese Freigabe ab 14.4.2021.

Selbstverständlich ist es von besonderer Wichtigkeit, dass die regelmäßigen Testungen, die durch das Präventionskonzept des OEPS vorgeschrieben sind und alle sonstigen Schutzmaßnahmen eingehalten werden.

Für den Freizeitsport in Wien, NÖ und Burgenland gilt weiterhin, dass das Aufsuchen von Sportstätten zulässig ist. Reitsport im Freien darf ausgeübt werden, die geschlossenen Räumlichkeiten des Stalls dürfen - soweit es zur Ausübung von Sport im Freien erforderlich ist - betreten werden.

Für weitere Fragen stehe ich jederzeit zur Verfügung!
Wie immer gilt: Für Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Haftung übernommen.

Viel Freude und gesund bleiben!
Eure Vivien Wolf

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