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Reitsport Update!

Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport entfernte kommentarlos den Satz „Einzelunterricht im Freien ist gestattet.“


Auf der Seite des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist zum Thema „Was gilt derzeit im Bereich Sport“ folgender Satz zu finden: „Das Betreten von Sportstätten zum Zweck der Ausübung von Sport ist für HobbysportlerInnen untersagt.


Der Spitzensport ist davon ausgenommen. Individualsport im Freien ist weiterhin möglich. Der Abstand von mindestens einem Meter ist auch während der Sportausübung einzuhalten.“


Eine klärende Aussage hinsichtlich der Frage, ob Einzelunterricht im Freien für Hobbyreiter gestattet ist, erhält man momentan von keinem Ministerium. An meiner persönlichen Rechtsmeinung ändert das jedoch nichts. 



Ich halte Sie weiterhin auf dem Laufenden!

Bleiben Sie gesund!

Ihre, 

Vivien Wolf


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